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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Hagebaumarkt Möller & Förster GmbH & Co, KG

Hier findest du unsere AGB.

Die Grundlagen einer dauerhaften und bleibenden Geschäftsverbindung sind nicht diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen, sondern die tägliche Zusammenarbeit und das gegenseitige Vertrauen mit unseren Kunden.

Dennoch kommen wir nicht umhin, für alle Geschäfte mit Ihnen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen einige Punkte abweichend bzw. ergänzend zu den gesetzlichen Bestimmungen zu regeln, damit auch in Zukunft alle künftigen Geschäfte reibungslos verlaufen können.

1. Ist die Lieferung frei Baustelle oder frei Lager vereinbart, so bedeutet dies, dass die Anlieferung ohne Abladen und eine befahrbare Anfuhrstraße vorausgesetzt wird. Ist zusätzlich vereinbart, dass das Fahrzeug abgeladen wird, wird dem nachgekommen.

2. Offensichtliche Mängel, Transportschäden, Fehlmengen oder Falschlieferungen sind unverzüglich binnen einer Frist von 14 Tagen anzuzeigen, ansonsten gilt die Ware als genehmigt und der Kunde verzichtet auf seine Gewährleistungsrechte hinsichtlich dieses offensichtlichen Mangels. Beanstandete Ware darf nicht verarbeitet oder eingebaut werden.

3. Soweit wir wegen Lieferung fehlender Ware zur Gewährleistung gesetzlich verpflichtet sind, werden wir nach unserer Wahl nachbessern oder mangelfrei Ersatz liefern. Bei dem dritten Fehlschlag der Nachbesserung oder der dritten fehlschlagenden Ersatzlieferung hat der Kunde nach seiner Wahl Anspruch auf Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) oder Rücktritt vom Kaufvertrag. Weitergehender Schadensersatz ist dadurch nicht ausgeschlossen. Soweit wir Ihnen eine Verkäufergarantie gewähren, ergeben sich die Einzelheiten aus den Garantiebedingungen, die dem jeweils gelieferten Artikel beigefügt sind. Garantieansprüche bestehen unbeschadet der gesetzlichen Ansprüche/Rechte. Soweit unsere Lieferanten weitergehende Garantien für ihre Ware aussprechen und dies auf den Waren kennzeichnen, übernimmt ausschließlich unser Lieferant diese Garantie. Wir haften selbstverständlich weiter nach dem gesetzlichen Gewährleistungsrecht.

4. Der Kaufpreis ist vor Lieferung zu begleichen.

5. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises in unserem Eigentum. Der Kunde ist zur Weiterveräußerung oder Verwendung oder zum Einbau der Ware nur dann berechtigt, wenn er die Ware bezahlt hat. Verarbeitet der Kunde dennoch die Sache zu einer neuen Sache, werden wir, solange die Ware noch nicht bezahlt ist, Eigentümer dieser neuen Sache. Verkauft er die noch nicht bezahlte Ware oder die neue Sache weiter, so tritt der Kunde schon jetzt die aus der Veräußerung entstehenden Forderungen in Höhe des Wertes der ursprünglichen erkauften Ware mit allen Nebenrechten an uns ab.

6. Übernehmen wir die Verlegung, den Einbau oder Montage von Baumaterialien oder Bauelementen, ist die Verdingungsordnung für Bauelemente (VOB) in der jeweils gültigen Fassung für eindeutig als Bauleistung abgetrennte Teile der vertraglichen Leistung Vertragsgrundlage. Wir bieten hiermit dem Kunden Einsicht in diese aktuelle VOB an.

7. Der Gerichtsstand im geschäftlichen Verkehr mit unseren vollkaufmännischen Kunden ist Hamburg. Wir sind nicht verpflichtet, an Streitbeilegungsverfahren (Verbraucherstreitbeilegungsgesetz) vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen und nehmen auch nicht daran teil.

hagebaumarkt Möller & Förster GmbH & Co. KG
Allgemeine Geschäftsbedingungen

Stand: 30. Januar 2017